Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Hundeschule Tauberhunde

 

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen der Hundeschule Tauberhunde (künftig HTH genannt) in Form von Einzelstunden, Gruppenstunden, Einzelkursen und Gruppenkursen, Seminaren und sonstigen Aktivitäten, also Veranstaltungen für HundebesitzerInnen mit ihrem Hund. Eine Erfolgsgarantie gibt die HTH nicht, da der Erfolg im Wesentlichen von der Mitarbeit des/der HundehaltersIn und des Hundes abhängt.

2. Verbindlichkeit und Rücktrittsmöglichkeit des Kunden

Mit der Anmeldung zu der Unterrichtseinheit erhält der/die HundehalterIn/TeilnehmerIn eine Anmeldebestätigung. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bei einem Einzeltraining nur innerhalb von 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, bei Kursen nur 10 Tage vor vereinbartem Beginn schriftlich oder per E-Mail/Whatsapp möglich. Anderenfalls ist die Teilnahmegebühr trotzdem im Ganzen zu entrichten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

3. Teilnahmehinderungsgründe

Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes ist ein ausreichender, aktuell gültiger Impfschutz. Der/die LehrgangsteilnehmerIn erklärt, dass der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Läufige Hündinnen können am Gruppenunterricht teilnehmen, sofern der/die HalterIn die Trainerin vorher informiert hat. Das Risiko einer Verpaarung trägt der/die HalterIn alleine.

Wenn Hund oder HalterIn krankheitsbedingt nicht am Kurs teilnehmen können, wird dem/der HalterIn die Teilnahme am folgenden Kurs angeboten. Voraussetzung ist jedoch eine (tier-) ärztliche Bescheinigung über das krankheitsbedingte Teilnahmeunvermögen.

Eine Erstattung der Kursgebühren erfolgt nicht.

4.  Erklärung des Halters

Der/die TeilnehmerIn erklärt ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er/sie HalterIn des angemeldeten Hundes ist. Die HTH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie im Rahmen von Unterrichtseinheiten nicht die Tieraufsicht übernimmt, sondern der/die HalterIn (bzw. die von ihr/ihm zur Aufsicht bestimmte Person) HalterIn und AufseherIn über das Tier ist und bleibt. Er/sie bleibt auch ausschließlich verantwortlich für das Verhalten und die Haftung ihres/seines Hundes. Er/sie ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, wie z.B. Überwachung eines evtl. Maulkorbzwangs, Leinenpflicht usw.

5. Ausschluss

Die HTH behält sich vor, Hunde, die nicht für die Teilnahme an einem bestimmten Angebot der HTH geeignet erscheint, die Teilnahme an der Unterrichtseinheit zu verweigern. Die bereits entrichtete Gebühr für die verbleibenden Trainingsstunden wird dem/der betroffenen HalterIn dann zurückerstattet.

6. Haftung 

Die TeilnehmerInnen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie gem. § 833 BGB für alle von ihrem Hund verursachten Schäden verschuldensunabhängig haften. Die HTH übernimmt keine Haftung für das Verhalten der Hunde anderer TeilnehmernInnen.

7. Fälligkeit

Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist zu Beginn eines jeden Trainings bzw. der ersten Stunde eines Kurses in voller Höhe zu zahlen. Unterbleibt die Bezahlung, ist eine Teilnahme an dieser Unterrichtseinheit nicht möglich, die Gebühr dennoch geschuldet.

8. Absage des Unterrichts durch die Hundeschule

Die Unterrichtseinheiten finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten Witterungsbedingungen allerdings unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig von der Hundeschule abgesagt. Gleiches gilt für den Fall, dass Seiten der HTH krankheitsbedingt die jeweilige Unterrichtseinheit nicht gegeben werden kann. In diesen Fällen wird die Unterrichtseinheit nachgeholt.

9. Haftung

Die HTH haftet nicht für Personen- oder Sachschäden oder Diebstahl oder Verlust während des Aufenthalts bei der HTH. Die HTH haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

10. Sonstige Vertragsbestandteile

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise der HTH sind Bestandteil dieses Vertrages.

11. Nebenabreden – Schriftform

Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

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